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Allzu oft wird bei Pflegeeinrichtungen ein Geheimnis um die finanziellen Aufwendungen gemacht, die auf die Bewohner zukommen werden. Die Folge sind Verunsicherung und Missverständnis. Wir spielen hier mit offenen Karten und legen dar, wie sich die Kosten für den Bewohner zusammensetzen.
Alle oben genannten. Positionen werden entsprechend der Pflegestufe addiert. Von diesem Betrag werden die von den Pflegekassen getragenen Pflegesätze (abhängig von der Pflegestufe) abgezogen. Die verbleibende offene Summe muss dann vom Bewohner getragen werden.
Die konkreten Pflegesätze werden in regelmäßigen Abständen mit den Landesverbänden der Krankenkassen entsprechend dem anfallendem Pflegeaufwand für die Bewohner der verschiedenen Pflegestufen neu vereinbart. Somit sind die hier angegebenen Pflegesätze das Ergebnis einer gewissenhaften Prüfung und betriebswirtschaftlichen Kalkulation. Das bedeutet aber auch, dass die Pflegesätze und Entgelte nicht auf Dauer fest sind, sie werden von Zeit zu Zeit entsprechend den konkreten Bedingungen neu verhandelt.
Aus der folgenden Aufstellung können Sie die derzeit gewährten Pflegesätze und Entgelte entnehmen und erkennen, welche Anteile in die persönlichen Kosten einfließen und welcher Teil von der Pflegekasse übernommen wird. Alle Angaben gelten pro Tag.
Zeileninhalt | Pflegestufe 1 | Pflegestufe 2 | Pflegestufe 3 |
|---|---|---|---|
Pflegestufe | I | II | III |
Pflegesatz | 34,32 EUR | 45,69 EUR | 59,32 EUR |
Unterkunft+Verpflegung | 16,52 EUR | 16,52 EUR | 16,52 EUR |
Investitions-Folgekosten | 19,80 EUR | 19,80 EUR | 19,80 EUR |
Ausbildungsumlage | 0,28 EUR | 0,28 EUR | 0,28 EUR |
Gesamtkosten/Tag | 70,92 EUR | 82,29 EUR | 95,92 EUR |
Die konkreten Pflegesätze werden in regelmäßigen Abständen mit den Landesverbänden der Krankenkassen entsprechend dem anfallendem Pflegeaufwand für die Bewohner der verschiedenen Pflegestufen neu vereinbart. Somit sind die hier angegebenen Pflegesätze das Ergebnis einer gewissenhaften Prüfung und betriebswirtschaftlichen Kalkulation. Das bedeutet aber auch, dass die Pflegesätze und Entgelte nicht auf Dauer fest sind, sie werden von Zeit zu Zeit entsprechend den konkreten Bedingungen neu angepasst. Die o. aufgeführten Heimentgelte sind seit dem 1. Juli 2011 gültig.
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